Bundeswaldinventur (BWI)
Die Bundeswaldinventur (BWI) erfasst die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland.
Sie hat eine gesetzliche Grundlage. Mit der am 17.06.2010 vom Bundestag beschlossenen "Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes" haben sich mit dem geänderten §41a auch die Rahmenbedingungen für die Bundeswaldinventur geändert. Während es bislang hieß, dass die Inventur "bei Bedarf" wiederholt werden soll, ist nun ein Turnus von zehn Jahren festgelegt. Außerdem können soweit erforderlich in den Jahren dazwischen Daten zum Kohlenstoffvorrat im Wald erhoben werden.
Die Stichprobenpunkte werden in einem Abstand von 4 km x 4 km vonandereinder angelegt. In einigen Länder ist das Netz verdichtet auf 2,83 km x 2,83 km bzw. 2 km x 2 km. Auf jedem Rasterpunkt wird ein quadratischer Trakt von 150 m Kantenlänge angelegt. Liegt eine Traktecke im Wald werden Erhebungen durchgeführt.
Inventurzeitpunkte:
1986-1991 Erste Bundeswaldinventur (Stichjahr 1987)
2000-2002 Zweite Bundeswaldinventur (Stichjahr 2002)
2008 Inventurstudie 2008 / Treibhausgasinventar (2008)
2011-2012 Dritte Bundeswaldinventur (Stichjahr 2012)
Organisation / Administration:
Die Bundeswaldinventur wird von einer Bundesinventurleitung mit Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Institutes für Waldökologie und Waldinventuren im Johann Heinrich von Thünen-Institut koordiniert. Für die Datenerhebung und den Einsatz der Feldaufnahmetrupps sind Landesinventurleitungen zuständig.
Weiteres:
Nähere Informationen sowie Ergebnisse der Zweiten Bundeswaldinventur finden Sie unter www.bundeswaldinventur.de.
